Datenschutz im KI-Training

Künstliche Intelligenz braucht große Datenmengen. Ein Problem für den Datenschutz. Und das schon beim Einüben von Arbeitsabläufen. Erfahren Sie hier, wie es dennoch gelingen kann. Ein Beitrag von Udo Keuter.

Udo Keuter
Udo Keuter

Die „Künstliche Intelligenz“ (KI) ist in unserem Alltag angekommen. Egal ob in Wirtschaft, Wissenschaft oder im gesellschaftlichen Diskurs – wir kommen kaum noch um sie herum. Unternehmen nutzen KI um Effizienzgewinne oder Wettbewerbsvorteile zu erlangen.

Auf der anderen Seite gibt es angesichts der technischen Komplexität und der undurchsichtigen Datenverarbeitung auch kritische Stimmen. Woran liegt das? Ist das die starke Unsicherheit über den datenschutzrechtlichen Rahmen durch die strengen Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)? Eigentlich nicht, denn in der DSGVO steckt viel Potenzial, KI als Innovationstreiber zu nutzen.

Die Anforderungen des Datenschutzrechts bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz Künstlicher Intelligenz sind vielfältig.

Siehe auch Artikel im SIGUV Newsletter 3/2019: 
KI und Datenschutz- kein Widerspruch)

Konflikt mit dem Datenschutz

Kurz zusammengefasst sind folgende Bedingungen beim Einsatz von KI zu beachten:

Die automatisierte Verarbeitung sehr großer und heterogener Datensätze kollidiert mit dem Zweckbindungsgrundsatz und vor allem mit dem Prinzip der Datenminimierung. Aus den Regelungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ergeben sich beim Einsatz von KI aufgrund der großen Datenmengen, die möglicherweise aus verschiedenen Quellen stammen, Fragen nach den Verantwortlichkeiten für die Datenverarbeitung.

Auch die durch die Datenschutzerklärung bekannten Transparenzanforderungen der DSGVO sind bei Anwendungen mit KI schwer zu erfüllen.

Datenschutzrechtliche Regelungen sind also für den optimalen Einsatz Künstlicher Intelligenz von enormer Relevanz. Gleichzeitig sehen sich Verwaltungen und Unternehmen, die KI entwickeln und einsetzen wollen, zwangsläufig mit der Frage konfrontiert, wie diese mit geeigneten Daten trainiert werden kann. Damit die KI verwertbare Analyseergebnisse liefert, besteht das „Trainingsmaterial“ in der Regel aus personenbezogenen Daten. Daher ist es erforderlich, die Anforderungen des Datenschutzes bei der Verwendung dieser Daten zu beachten. 

Tipps vom Fachverband

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) möchte Unternehmen, die sich mit Künstlicher Intelligenz beschäftigen, mit einem Leitfaden unter die Arme greifen. Der Leitfaden geht vor allem unter Schilderung von Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsmethoden darauf ein, wie das Trainieren von KI mit geeigneten Daten datenschutzkonform gelingen kann.

Der Leitfaden ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.bitkom.org/sites/default/files/2020-10/201002_lf_anonymisierung-und-pseudonymisierung-von-daten.pdf

Zur Person:

Udo Keuter
Leiter Abteilung Organisation und Projekte

Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)

  • Webcode: 21609195
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