Vertrauenswürdigkeit mit Zertifikat

Wenn eine Software rechnungslegungsrelevante Daten verarbeitet, muss sichergestellt sein, dass die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der Verarbeitung gewissen Anforderungen genügt. Hersteller von Softwareapplikationen lassen vor diesem Hintergrund die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit rechnungslegungsrelevanter Softwareprodukte von einem Wirtschaftsprüfer prüfen und in Form einer Bescheinigung testieren.

Beim Software-Hersteller HDP ist diese Prüfung längst geübte Praxis. Das Unternehmen aus dem rheinland-pfälzischen Alzey entwickelt die flexible und leistungsstarke Software-Produktfamilie Cusa.

 

„Gemäß unserem Qualitätsanspruch lassen wir bereits seit 2016 jährlich unsere Software-Produkte prüfen und testieren“, erklärt Otto F. W. Herrmann, Managementbeauftragter der HDP GmbH. „Dies machen wir, da die Software-Produkte der Cusa-Familie die zentralen Geschäftsprozesse von gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen abdecken“.

 

Zertifiziert seit 2016

Konkret geht es um die Produkte Cusa MuB (Mitglied und Beitrag) und Cusa RuL (Reha und Leistung). Weil damit rechnungslegungsrelevante Daten verarbeitet werden, interessieren sich die Abschlussprüfer der Kunden der HDP im Rahmen ihrer Prüfungshandlungen nach IDW PS 330 dafür, ob diese Programme im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Verarbeitung vertrauenswürdig sind.

Diese Vertrauenswürdigkeit wird durch eine unabhängige Prüfung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach dem Prüfstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) PS 880 nachgewiesen.

Sowohl Cusa MuB als auch Cusa RuL erfüllen schon seit 2016 nachweislich die Prüfkriterien nach IDW PS 880. Die durchgängig vorhandenen Bescheinigungen zeigen, dass die „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“ (GoB) und die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) eingehalten werden.

Wenn also dem Abschlussprüfer eines HDP-Kunden eine Software-Bescheinigung nach dem Prüfstandard IDW PS 880 vorliegt, so kann er diese für seine Prüfungshandlungen positiv verwerten.

 

Anforderungen werden steigen

Für die Zukunft sieht Herr Herrmann die HDP gut gerüstet. „Prüfungen dieser Art werden immer wichtiger werden, die Anforderungen werden steigen“. Denn mittlerweile ist der Prüfstandard IDW PS 330 durch den internationalen Standard ISA 315 abgelöst worden. Dieser fordert ausdrücklich Nachweise über eine Prüfung zur Ordnungsmäßigkeit.

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